Registrierung des GewerbesEin Gewerbe zu registrieren ist ein einfacheres Verfahren als Registrierung der Unternehmensgesellschaft.

  1. Erster Schritt:

Die nötigen Dokumente sind  bei der zuständigen Gemeindebehörde ( Behörde für Wirtschaft ) abzugeben wie auch die Gebühr für die Gewerbeanmeldung ist einzuzahlen. Der/die Fremde soll die Aufenthaltserlaubnis haben.  Rechtsgrundlage: Gesetz über Gewerbe und damit verbundene Tätigkeiten

  1. Zweiter Schritt:

Nachdem die Unterlagen eingereicht worden sind, erhält man den Bescheid über die Ausübung der Erwerbstätigkeit. Der Bescheid gilt nicht als rechtskräftig, bis man die Arbeitserlaubnis hat.

  1. Dritter Schritt ist Stempelanfertigung.

Auf dem Stempel sollen gleiche Angaben wie in dem Bescheid stehen.

  1. Vierter Schritt ist Registrierung bei dem Finanzamt:
  • Man erhält die ID-Nummer und den Code der Tätigkeit.
  • PFL 3-Formular

Neben dem Formular werden die Genehmigung zur Arbeit des Gewerbes und Gewerbemietvertrag zugelegt. Die Bearbeitung dauert einen Tag.

  1. Fünfter Schritt ist die Kontoeinrichtung bei der Geschäftsbank nach eigener Wahl. Die Bearbeitung dauert zwei bis drei Tage.
  2. Sechster Schritt ist die Meldung des Inhabers und der Angestellten bei dem Finanzamt. Dazu braucht man JS 3100 Formular.
  3. Siebter Schritt ist die Fiskalisierung bei dem Finanzamt, die durch den zuständigen Dienstanbieter erfolgt.

Wenn der/die Fremde das Gewerbe registrieren lässt, soll diese Person die Aufenthaltsanmeldung und alle Unterlagen wie ein Inländer bereit haben. Der Bescheid über die Ausübung der Erwerbstätigkeit, der von der Gemeinde ausgestellt wird, wird rechtskräftig, wenn einem/einer Fremden die Arbeitserlaubnis von der Arbeitsagentur erteilt wird.