Bevor sich ein Fremde, dem die vorübergehende Aufenthaltsbewilligung erteilt worden ist und der die Idee, das Kapital und den Wunsch hat, ein Unternehmen in Föderation Bosnien und Herzegowina zu gründen, dazu entschließt, muss er zuerst mit den gültigen Vorschriften bekannt werden.
Diese Person soll zuerst die Form des Unternehmens wählen ( Gewerbe oder Unternehmergesellschaft ).
Gewerbe ist selbstständige Ausübung einer der Erwerbstätigkeiten, um Einkommen zu erwirtschaften, die durch Herstellung, Handel oder Bereitstellung der bestimmten Dienstleistung auf dem Markt erzielt wird.
Unternehmergesellschaft ist juristische Person, die selbtsständig Tätigkeit auf dem Markt ausübt, um Einkommen zu erwirtschaften ( Herstellung, Handel oder Bereitstellung der bestimmten Dienstleistung ).
- Registrierung des Unternehmens in zehn Schritten
In der Föderation Bosnien und Herzegowina werden die Unternehmen am häufigsten als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registriert, wobei die natürliche oder juristische Person mit Gewinnabsicht ihr Kapital investiert.
Diese Rechtsform kann einen oder mehrere Gründer haben.
Wenn eine Person das Unternehmen gründet, ist der Gründungsakt der Beschluss über Gründung und wenn GmbH mehrere Personen gründen, ist der Gründungsakt der Gesellschaftsvertrag für die Gründung.
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