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Pflicht, die Tätitgkeit anzumelden

a) Das Gesetz über internen Zahlungsverkehr (Amtsblatt BiH, Nr. 48/15 )

b) Das Gesetz über Zahlungsdienste (Amtsblatt BiH, Nr. 32/00 und 28/03 )

c) Verordnung über die Bedingungen und Arten der Barzahlungen (Amtsblatt BiH, Nr. 72/15 und 82/15 )

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Das Devisengeschäft

Wird durch das Gesetz über Devisengeschäft geregelt (Amtsblatt BiH, Nr. 58/10,38/17 )

  • Zahlung, Erhebung, Übertragung und Auszahlung erfolgen in der Föderation Bosnien und Herzegowina in BAM
  • Für Zahlungen an das Ausland benutzen die Inländer und Ausländer die Devisen.
  • Der Inländer, die juristische Person, der Unternehmer, ist verpflichtet, das Bargeld in Fremdwährung spätestens am nächsten Tag auf das Devisenkonto einzuzahlen
  • Wenn die Waren oder Dienstleistungen exportiert worden sind, ist der Inländer, die juristische Person verpflichtet, die Zahlungsmittel in die Föderation Bosnien und Herzegowina einzuholen.
  • Der Export von Waren oder Dienstleistungen, der länger als sechs Monate dauert, wird als internationaler Kreditverkehr betrachtet.
  • Der Inländer, die juristische Person, der Unternehmer, ist verpflichtet, die vorausbezahlten Waren oder Dienstleistungen, innerhalb von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Ausführung in die Föderation bringen zu lassen
  • Die Überweisung des Gewinns ins Ausland, den ein Ausländer durch direkte Investierung erwirtschaftet hat, ist möglich erst dann, wenn alle Steuer- und Beitragszahlungen in der Föderation beglichen worden sind.
  • Inländer sind verpflichtet, das Finanzministerium über den internationalen Kreditverkehr zu berichten. Dafür sind Formulare P-KP, I-KP benötigt.
  • Das Formular P1 ist nötig, um Exportgeschäft/Vorauszahlung anzumelden.
  • Die Regierung von Föderation Bosnien und Herzegowina regelt die Höhe der Bargeldsumme, die ein Inländer, die natürliche Person, aus der Föderation ins Ausland mitnehmen kann
  • Der Inländer, die natürliche Person, kann bei dem Grenzübergang Bargeld und Schecks in Fremdwährung  in der Höhe von 10.000 Euro bei sich haben.
  • Mitnehmen der Geldsumme oder Schecks, die höher als vorgeschrieben sind, ist durch die Genehmigung des Ministeriums möglich
  • Die Höhe der Bargeldsumme in Fremdwährung, die ein Inländer, die natürliche Person,  während der Geschäftsreise ins Ausland mitnehmen kann, muss der Höhe der Bargeldsumme entsprechen, die im Reiseantrag und in der Auszahlungsanweisung angegeben worden ist.
  • Der Ausländer, die natürliche Person, kann die Bargeldsumme in Fremdwährung in der Höhe von 10.000 Euro ins Ausland mitnehmen, wie auch die Geldsumme, die er während der Landeinreise angemeldet hat, und die Geldsumme, die er vom eigenen Devisenkonto abgehoben hat.


Steuerarten in Bosnien und Herzegowina

Steuerarten

I – Steuerarten in Bosnien und Herzegowina:

  1. Indirekte Steuern
  2. Direkte Steuern

Zu den indirekten Steuern gehören:

  1. die Mehrwertsteuer
  2. die Zollgebühr
  3. die Akzise
  4. die Mautgebühr

Der Mehrwertsteuersatz ist einzigartig in Bosnien und Herzegowina und beträgt 17%.

Behörde für indirekte Steuern ist für die Erhebung der indirekten Steuern zuständig.

In Bosnien und Herzegowina sind folgende Vorschriften rechtskräftig:

  • Das Gesetz über Mehrwertsteuer ( Amtsblatt BiH, Nr 9/05, 35/05, 100/08,33/17)
  • Vorschriften über die Anwendung des Gesetzes über die Mehrwertsteuer (Amtsblatt BiH, Nr 93/05)
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Arbeitserlaubnis für Fremde

Arbeitserlaubnis ist ein Dokument, mit welchem die Fremden gemäß den gesetzlichen Vorschriften die bezahlte Arbeit bei den inländischen natürlichen und juristischen Personen leisten können.

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Registrierung des Gewerbes

Registrierung des GewerbesEin Gewerbe zu registrieren ist ein einfacheres Verfahren als Registrierung der Unternehmensgesellschaft.

  1. Erster Schritt:

Die nötigen Dokumente sind  bei der zuständigen Gemeindebehörde ( Behörde für Wirtschaft ) abzugeben wie auch die Gebühr für die Gewerbeanmeldung ist einzuzahlen. Der/die Fremde soll die Aufenthaltserlaubnis haben.  Rechtsgrundlage: Gesetz über Gewerbe und damit verbundene Tätigkeiten

  1. Zweiter Schritt:

Nachdem die Unterlagen eingereicht worden sind, erhält man den Bescheid über die Ausübung der Erwerbstätigkeit. Der Bescheid gilt nicht als rechtskräftig, bis man die Arbeitserlaubnis hat.

  1. Dritter Schritt ist Stempelanfertigung.

Auf dem Stempel sollen gleiche Angaben wie in dem Bescheid stehen.

  1. Vierter Schritt ist Registrierung bei dem Finanzamt:
  • Man erhält die ID-Nummer und den Code der Tätigkeit.
  • PFL 3-Formular

Neben dem Formular werden die Genehmigung zur Arbeit des Gewerbes und Gewerbemietvertrag zugelegt. Die Bearbeitung dauert einen Tag.

  1. Fünfter Schritt ist die Kontoeinrichtung bei der Geschäftsbank nach eigener Wahl. Die Bearbeitung dauert zwei bis drei Tage.
  2. Sechster Schritt ist die Meldung des Inhabers und der Angestellten bei dem Finanzamt. Dazu braucht man JS 3100 Formular.
  3. Siebter Schritt ist die Fiskalisierung bei dem Finanzamt, die durch den zuständigen Dienstanbieter erfolgt.

Wenn der/die Fremde das Gewerbe registrieren lässt, soll diese Person die Aufenthaltsanmeldung und alle Unterlagen wie ein Inländer bereit haben. Der Bescheid über die Ausübung der Erwerbstätigkeit, der von der Gemeinde ausgestellt wird, wird rechtskräftig, wenn einem/einer Fremden die Arbeitserlaubnis von der Arbeitsagentur erteilt wird.



Registrierung des Unternehmens, dessen Inhaber ein Fremde ist.

Bevor sich ein Fremde, dem die vorübergehende Aufenthaltsbewilligung erteilt worden ist und der die Idee, das Kapital und den Wunsch hat, ein Unternehmen in Föderation Bosnien und Herzegowina zu gründen, dazu entschließt, muss er zuerst mit den gültigen Vorschriften bekannt werden.

Diese Person soll zuerst die Form des Unternehmens wählen ( Gewerbe oder Unternehmergesellschaft ).

Gewerbe ist selbstständige Ausübung einer der Erwerbstätigkeiten, um Einkommen zu erwirtschaften, die durch Herstellung, Handel oder Bereitstellung der bestimmten Dienstleistung auf dem Markt erzielt wird.

Unternehmergesellschaft ist juristische Person, die selbtsständig Tätigkeit auf dem Markt ausübt, um Einkommen zu erwirtschaften ( Herstellung, Handel oder Bereitstellung der bestimmten Dienstleistung ).

  1. Registrierung des Unternehmens in zehn Schritten

In der Föderation Bosnien und Herzegowina werden die Unternehmen am häufigsten als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registriert, wobei die natürliche oder juristische Person mit Gewinnabsicht ihr Kapital investiert.

Diese Rechtsform kann einen oder mehrere Gründer haben.

Wenn eine Person das Unternehmen gründet, ist der Gründungsakt der Beschluss über Gründung und wenn GmbH mehrere Personen gründen, ist der Gründungsakt der Gesellschaftsvertrag für die Gründung.

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Meldepflicht für Fremde

Registrierung der Fremden bei dem Ministerium für Inneres ( MUP )

Meldepflicht für Fremde:

  • MUP : Ministerium für Inneres : Ausländeramt
  • Anmeldung innerhalb 48 Stunden ab dem Zeitpunkt der Einreise
  • Es besteht keine Meldepflicht, falls der Aufenthalt kürzer als drei Tage ist
  • Aufenthaltsbewilligung wird mit „Bijeli karton“ nachgewiesen; die Bestätigung über Anmeldung auf der bestimmten Adresse
  • Die Anmeldung ist 30 Tage gültig

Meldepflicht für Fremde

Meldepflicht für Fremde