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Kategorie: Nekategorisano

Steuerarten in Bosnien und Herzegowina

Steuerarten

I – Steuerarten in Bosnien und Herzegowina:

  1. Indirekte Steuern
  2. Direkte Steuern

Zu den indirekten Steuern gehören:

  1. die Mehrwertsteuer
  2. die Zollgebühr
  3. die Akzise
  4. die Mautgebühr

Der Mehrwertsteuersatz ist einzigartig in Bosnien und Herzegowina und beträgt 17%.

Behörde für indirekte Steuern ist für die Erhebung der indirekten Steuern zuständig.

In Bosnien und Herzegowina sind folgende Vorschriften rechtskräftig:

  • Das Gesetz über Mehrwertsteuer ( Amtsblatt BiH, Nr 9/05, 35/05, 100/08,33/17)
  • Vorschriften über die Anwendung des Gesetzes über die Mehrwertsteuer (Amtsblatt BiH, Nr 93/05)
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Arbeitserlaubnis für Fremde

Arbeitserlaubnis ist ein Dokument, mit welchem die Fremden gemäß den gesetzlichen Vorschriften die bezahlte Arbeit bei den inländischen natürlichen und juristischen Personen leisten können.

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Registrierung des Unternehmens, dessen Inhaber ein Fremde ist.

Bevor sich ein Fremde, dem die vorübergehende Aufenthaltsbewilligung erteilt worden ist und der die Idee, das Kapital und den Wunsch hat, ein Unternehmen in Föderation Bosnien und Herzegowina zu gründen, dazu entschließt, muss er zuerst mit den gültigen Vorschriften bekannt werden.

Diese Person soll zuerst die Form des Unternehmens wählen ( Gewerbe oder Unternehmergesellschaft ).

Gewerbe ist selbstständige Ausübung einer der Erwerbstätigkeiten, um Einkommen zu erwirtschaften, die durch Herstellung, Handel oder Bereitstellung der bestimmten Dienstleistung auf dem Markt erzielt wird.

Unternehmergesellschaft ist juristische Person, die selbtsständig Tätigkeit auf dem Markt ausübt, um Einkommen zu erwirtschaften ( Herstellung, Handel oder Bereitstellung der bestimmten Dienstleistung ).

  1. Registrierung des Unternehmens in zehn Schritten

In der Föderation Bosnien und Herzegowina werden die Unternehmen am häufigsten als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registriert, wobei die natürliche oder juristische Person mit Gewinnabsicht ihr Kapital investiert.

Diese Rechtsform kann einen oder mehrere Gründer haben.

Wenn eine Person das Unternehmen gründet, ist der Gründungsakt der Beschluss über Gründung und wenn GmbH mehrere Personen gründen, ist der Gründungsakt der Gesellschaftsvertrag für die Gründung.

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Meldepflicht für Fremde

Registrierung der Fremden bei dem Ministerium für Inneres ( MUP )

Meldepflicht für Fremde:

  • MUP : Ministerium für Inneres : Ausländeramt
  • Anmeldung innerhalb 48 Stunden ab dem Zeitpunkt der Einreise
  • Es besteht keine Meldepflicht, falls der Aufenthalt kürzer als drei Tage ist
  • Aufenthaltsbewilligung wird mit „Bijeli karton“ nachgewiesen; die Bestätigung über Anmeldung auf der bestimmten Adresse
  • Die Anmeldung ist 30 Tage gültig

Meldepflicht für Fremde

Meldepflicht für Fremde